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ERSTINFORMATION
Informationspflichten nach §15 VersVermV
Anschrift:

Schweizer-Finanz

Kollmarsreuter Straße 4
79312 Emmendingen

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Heiko Frank Richard Schweizer

Weitere Kontaktaufnahmemöglichkeiten:

Telefon: +49 (0)7641-43134
Telefax: +49 (0) 7641-9543342
E-Mail: service@schweizer-finanz.de

Geschäftssitz:

Kollmarsreuter Str. 4

79312 Emmendingen

Berufsbezeichnung:

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland


Erlaubnisbehörde / Aufsichtsbehörde: 

Industrie- und Handelskammer (IHK) Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11 - 13, 79098 Freiburg

Registernummern im Vermittlerregister: 
Registrierungsnummer gem. § 11 a Abs. 1 GewO: D-JJTU-QI66K-88

Registerstelle des Vermittler-Registers: 
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. 
Breite Strasse 29 10178 Berlin 
Telefon: 030 – 20308 – 0 
www.vermittlerregister.info

Beratung: 
Wir bieten Ihnen eine Beratung in unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Chat. Wenn Sie sich für einen Abschluss einer Versicherung über unsere Website entscheiden, bieten wir Ihnen eine Beratung per Telefon oder Chat an und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl.

Informationen über die Vergütung im Versicherungsbereich:
Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten. 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung- oder vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder –vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder –vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung

Versicherungsombudsmann e.V. 
Postfach 08 06 22 
10006 Berlin 
(weitere Information unter: www.versicherungsombudsmann.de) 

 

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung 
Postfach 06 02 22 
10052 Berlin 
(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de) 

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstrasse 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Postfach 64 02 22
10048 Berlin
www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de


Berufsrechtliche Regelungen:

Gewerbeordnung (GewO) – https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) – https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) – https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/

Weitere Informationen: 

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw., zu informieren. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.

Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.

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